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Schweine

Jeder, der Schweine halten möchte, hat dies der zuständigen Behörde und der zuständigen
Stelle (HVL) spätestens mit Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Er bekommt eine Registriernummer zugeteilt. Er ist dazu verpflichtet, ein Bestandsregister zu führen, die Übernahme von Schweinen und seinen Stichtagsbestand (siehe Merkblatt) beim HVL oder direkt in der HI-Tier-Datenbank zu melden. Ferkel müssen spätestens beim Absetzen nach den EU-Vorschriften gekennzeichnet werden. Die Ohrmarken zur Kennzeichnung müssen beim HVL bestellt werden.

 

Tierarzneimittel / Antibiotika-Datenbank