Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.

Wichtige Informationen bezüglich ASP

Das HMUKLV (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz) informiert zur Afrikanischen Schweinepest (ASP):

 

Der Durchführungsbeschluss der Kommission 2014/709 mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 der Kommission wurde ersetzt. Mit der Umstellung haben sich Änderungen bei den Vorgaben für die Verbringung von Schweinen ergeben, wenn diese aus Betrieben stammen, die in Sperrzonen liegen, welche aufgrund des Ausbruchs der ASP bei Haus- oder Wildschweinen eingerichtet wurden. Die neuen Regelungen wurden übersichtlich in einem Merkblatt zusammengefasst, das unter dem folgenden Link des HMUKLV zur Verfügung gestellt wird:

 

https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/verbringungsregelungen_asp.pdf

 

Im Falle des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen wird voraussichtlich auch in Hessen für das Gebiet, in dem die infizierten Wildschweine vermutet werden (Sperrzone II, frühere Bezeichnung: Gefährdetes Gebiet) eine Aufstallungsanordnung für Schweinehaltungen mit Auslauf- oder Freilandhaltung getroffen werden. Unter welchen Bedingungen diese Haltungen im ASP-Ausbruchsfall möglicherweise weiter betrieben werden können, wird von der zuständigen Veterinärbehörde im Einzelfall entschieden werden. Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Auslauf- oder Freilandhaltung von Schweinen im Falle des Ausbruchs der ASP weiter betreiben wollen, sollten sich möglichst vor einem ASP-Seuchenausbruch diesbezüglich mit der für sie zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt in Verbindung setzen. Ein Merkblatt mit Hinweisen bezüglich dieser Thematik ist unter dem folgenden Link des HMUKLV verfügbar:

 

https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/merkblatt_oekologischeschweinehaltung_und_asp_0.pdf

18.08.2021, 10:41 Uhr