Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert:
Tiergesundheit; Blauzungenkrankheit – Verbringungsregelungen ab dem 21. April 2021
Mit In-Kraft-Treten des EU-Tiergesundheitsrechtsakts und den damit verbundenen Rechtsvorgaben werden ab dem 21. April 2021 Änderungen wirksam, welche die Verbringungsregelungen für Rinder, Schafe und Ziegen bez. Blauzungenkrankheit betreffen. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen der Anlage (802 KB).