Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.

Wichtig - Verbringungsregelung ab dem 21. April 2021

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert:


Tiergesundheit; Blauzungenkrankheit – Verbringungsregelungen ab dem 21. April 2021

 

Mit In-Kraft-Treten des EU-Tiergesundheitsrechtsakts und den damit verbundenen Rechtsvorgaben werden ab dem 21. April 2021 Änderungen wirksam, welche die Verbringungsregelungen für Rinder, Schafe und Ziegen bez. Blauzungenkrankheit  betreffen. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen der Anlage (802 KB).

 

 

26.04.2021, 09:57 Uhr