Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.

Neuerung Tierarzneimittel-Datenbank

Ab dem Kalenderjahr 2021/II sind folgende Änderungen zu beachten:

 

  • Null-Meldungen sind verpflichtend abzugeben, wenn keine Antibiotika verwendet wurden.

 

  • Die schriftliche Versicherung, dass sich an die Anweisung des Tierarztes gehalten wurde,

kann selbst in der TAM-Datenbank abgegeben werden - ohne weitere Kosten.

 

  • Schriftliche Versicherungen können weiterhin über den HVL abgegeben werden, bleiben

aber kostenpflichtig.

 

 

 

07.02.2022, 14:42 Uhr