- Null-Meldungen sind verpflichtend abzugeben, wenn keine Antibiotika verwendet wurden.
- Die schriftliche Versicherung, dass sich an die Anweisung des Tierarztes gehalten wurde,
kann selbst in der TAM-Datenbank abgegeben werden - ohne weitere Kosten.
- Schriftliche Versicherungen können weiterhin über den HVL abgegeben werden, bleiben
aber kostenpflichtig.
07.02.2022, 14:42 Uhr