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Schafe/Ziegen

Jeder, der Schafe oder Ziegen halten möchte, hat dies der zuständigen Behörde und der zuständigen Stelle (HVL) spätestens mit Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Er bekommt eine Registriernummer zugeteilt. Er ist dazu verpflichtet ein Bestandsregister zu führen, die Übernahme von Schafen und Ziegen und seinen Stichtagsbestand (siehe Merkblatt) beim HVL oder direkt in der HI-Tier-Datenbank zu melden. Lämmer müssen nach den EU-Vorschriften (siehe Merkblatt) gekennzeichnet werden. Die Ohrmarken zur Kennzeichnung müssen beim HVL bestellt werden.