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Equiden

Jeder Halter gemäß Viehverkehrsverordnung (nicht zwingend Eigentümer) hat dies der zuständigen Behörde und der zuständigen Stelle (HVL) spätestens mit Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Eigentümer melden sich bei der Hessischen Tierseuchenkasse. Jeder Equidenhalter bekommt eine Registriernummer zugeteilt. Jeder Equide benötigt laut EU-Vorschriften zur Identifizierung einen Pass. Ist das Tier nach dem 01.07.2009 geboren, dann benötigt es gemäß ViehVerkV einen Pass und einen Transponder. Die Transponder können beim jeweiligen Zuchtverband, dem HVL oder dem Pferdesportverband Hessen (Dillenburg) bestellt werden. Weiteres entnehmen Sie bitte dem Fragen-Antwort-Katalog.