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Viehverkehrsverordnung

Aufgrund der EU-Verordnung 820/97 (jetzt 1760/2000) zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern wurde die Einrichtung einer Zentralen Datenbank als Teil des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) in 1997 beschlossen. Diese wird in jedem Mitgliedstaat der EU eingerichtet, ist unter anderem die Grundlage für alle EU-Prämienzahlungen und dient der Tierseuchenbekämpfung und Herkunftssicherung von Rindfleisch. Mit der Umsetzung von Teilbereichen der ViehVerkV ist in Hessen seit Oktober 1995 der HVL vom Land Hessen als zuständige Stelle beauftragt. Die aktuelle Viehverkehrsverordnung (1.4 MB) wurde zuletzt am 5. Juni 2020 veröffentlicht.

§ 26 der ViehVerkV

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle ( HVL) vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen.

Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen!

Weitere Informationen sowie Vordrucke und Bestellformulare erhalten Sie in der entsprechenden Rubrik.