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BHV 1, Leukose und Brucellose Probenorganisation

Seit dem Jahr 2003 unterstützt der HVL die Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuchen BHV1, Leukose und Brucellose auf effektive Weise. Dabei obliegt dem Verband die termin- und sachgerechte Probenahme von Sammel- und Einzeltiermilchen zur Untersuchung der Proben im staatlichen Landeslabor (LHL) in Kassel. Voraussetzung hierfür ist eine zwischen dem Milcherzeuger und dem HVL geschlossene Vereinbarung. Dieses System ist für alle hessischen Milcherzeuger offen, sofern mindestens 30 % des Rinderbestandes in Laktation ist. Zudem ist es eine für die Milcherzeugerbetriebe sehr kostengünstige Variante.

 

Seit Anfang 2015 wurde verstärkt auf die IBR-Freiheit in Hessen hin gearbeitet und in diesem Zusammenhang die Organisation der Probenahmen nach BHV1-, Leukose- und Brucellose-Verordnung präzisiert: Seither werden alle Ergebnisse im Zusammenhang mit den beprobten Tieren per Ohrmarken-Nr. (LOM) an HI-Tier übertragen. So kann erkannt werden, ob alle untersuchungspflichtigen Tiere ein negatives Ergebnis im Jahr vorweißen können und die Vorgaben der entsprechenden Verordnungen erfüllt werden. Die tierindividuelle Ergebniszuordnung profitiert von unserer MLP-Datenbank, was Überprüfung und eine zügige Bearbeitung angeht. Für Betriebe, die nicht der MLP angeschlossen sind, muss diese Leistung anhand eines aktuellen digitalen Bestandsregisters erfolgen, welches vorab beim HVL zu beantragen ist.

 

Die folgenden regulären Untersuchungsintervalle werden vom HVL-Labor angeboten. Diese können jedoch, in Absprache mit den Veterinärbehörden und dem HVL-Labor, im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen den Umständen im Milchviehbetrieb angepasst werden.

Die regelmäßigen Probenahmeintervalle sind für:

  • BHV1 - 2x jährlich

  • Leukose/Brucelose - 2x in drei Jahren, im Abstand von 5-7 Monaten

 

Tiere, die untersuchungspflichtig sind, jedoch aus diversen Gründen keine Probe oder kein Ergebnis liefern konnten, sind zeitnah durch einen Tierarzt zu beproben (Blutproben).